Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Goch Bäder GmbH

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des GochNess einschließlich des Eingangs und den Außenanlagen. Den Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten. Mit dem Lösen der Eintrittskarte (Chipband) erkennt jeder Benutzer die AGB sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Regelungen an.

I. Allgemeines

Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung der Bade- und sonstiger Einrichtungen sowie für Schäden, die in Folge der Nichteinhaltung der AGB entstanden sind, ist der Benutzer gegenüber der Stadtwerke Goch Bäder GmbH schadenersatzpflichtig. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Goch Bäder GmbH sind ermächtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen. Sie üben gegenüber allen Benutzern das Hausrecht aus und sind befugt, Personen, die gegen die AGB oder die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Regelungen verstoßen, vorübergehend oder dauernd von der Benutzung der Bade- und sonstigen Einrichtungen auszuschließen. Das Eintrittsentgelt wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

1. Dem Benutzer ist aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme, zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung der hygienischen Vorschriften Nachfolgendes verboten:

– die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten und Fernsehgeräten, es sei denn, die Benutzung erfolgt in einer Weise, dass andere Benutzer sich nicht gestört fühlen;
– die Benutzung von Geräten mit Kamerafunktion, elektronische Lesegeräte ohne Kamerafunktion dürfen nach Freigabe durch einen Mitarbeiter verwendet werden;
– das Rauchen sowie der Gebrauch einer E-Zigarette im gesamten Gebäude und im Außenbereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen. Im Freibadbereich ist das Rauchen gestattet;
– das Mitbringen von Tieren;
– das Mitbringen von Behältern aus Glas und Porzellan;
– das Einspringen, das Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Becken;
– das Spielen mit Bällen, soweit andere Benutzer und die Bade- und sonstige Einrichtungen gefährdet sind;
– das Benutzen von Schlauchbooten und Matratzen sowie das Schwimmen mit Flossen (ausgenommen der Natursee);
– die Nutzung eines Tauchautomaten, Ausnahmen sind durch Absprache mit dem Schwimmmeister möglich.

2. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur auf der Galerie der Wasserlandschaft und im Bereich des Foyers verzehrt werden.

3. Die gewerbliche Betätigung Dritter in den Einrichtungen des GochNess, auch das Erteilen von Schwimmunterricht, ist nur mit Genehmigung und nach besonderer Vereinbarung mit der Stadtwerke Goch Bäder GmbH gestattet.

4. Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.

5. Fundgegenstände sind an die Mitarbeiter der Stadtwerke Goch Bäder GmbH abzugeben. Sie werden 7 Tage bei der Stadtwerke Goch Bäder GmbH aufbewahrt. Höherwertige Gegenstände werden an das Fundamt der Stadt Goch weitergeleitet, geringwertige Gegenstände zwei Monate bei der Stadtwerke Goch Bäder GmbH gelagert.

6. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

II.Öffnungszeiten und Eintrittspreise

1. Die Öffnungszeiten der Bade- und sonstiger Einrichtungen sind durch Aushang im Eingangs-bereich öffentlich bekannt gegeben. Die Bade- und Saunazeit endet 15 Minuten vor Betriebsschluss.

2. Die Eintrittspreise der Bade- und sonstiger Einrichtungen sind durch Aushang im Foyerbereich sowie durch Auslage öffentlich bekannt gegeben.

3. Die Stadtwerke Goch Bäder GmbH kann die Benutzung der Bade- und sonstiger Einrichtungen ganz oder teilweise, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veran-staltungen einschränken, ohne dass Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

4. Die Aufenthaltszeit in den Bade- und sonstigen Einrichtungen beginnt und endet mit dem Durchschreiten der Drehkreuzanlage. Bei Überschreiten der Aufenthaltszeit besteht Nachzahlungspflicht.

5. Die Eintrittskarten (Chipband) sind während der Benutzung aufzubewahren und den Mitarbeitern der Stadtwerke Goch Bäder GmbH auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.

6. Für das Lösen eines ermäßigten Eintrittspreises ist ein Berechtigungsausweis vorzulegen. Kommt der Benutzer dieser Aufforderung nicht nach, ist der reguläre Eintrittspreis zu entrichten.

III.Nutzung

1. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden, das Tragen von Unterwäsche ist nicht gestattet.

2. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mit dem Verlassen der Umkleide in Richtung Bad, beginnt der Barfußbereich.

3. Die Benutzung der Sprunganlage und der Kletterwand ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen und Klettern geschieht auf eigene Gefahr. Es ist darauf zu achten, dass der Sprung- und Fallbereich frei ist. Die Sprunganlage und die Kletterwand sind nur einzeln zu betreten.

4. Die Rutsche ist nur entsprechend der aushängenden Beschilderung zu benutzen. Der Sicher-heitsabstand muss eingehalten werden und das Landebecken ist sofort zu verlassen.

5. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Das Personal ist befugt diese frei zu räumen.

7. Die Benutzung der Bade- und sonstigen Einrichtungen kann untersagt werden, wenn im Einzelfall Grund zu der Annahme besteht, dass die betreffende Person die geltende Hausordnung nicht einhalten und damit den ungestörten Ablauf des Betriebes stören wird.

8. Von der Benutzung ausgeschlossen sind insbesondere:
· Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol) stehen,
· Personen mit ansteckenden Krankheiten,
· Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen u.ä.
· Geistig behinderten Personen, sowie Personen, die an Krampf- oder Ohnmachtsanfällen leiden, ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson und unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses gestattet, nach welchem die Benutzung der Bade- und sonstigen Einrichtungen sowohl für die Person, als auch für die übrigen Benutzer keine Gefahr darstellt.

9. Kindern unter 7 Jahren, sowie Gästen unter 14 Jahren, die nicht im Besitz des Jugendschwimm-abzeichen Bronze sind, ist die Benutzung der Bade- und sonstiger Einrichtungen nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson über 16 Jahren gestattet. Sie sind von dem Verantwortlichen zu jeder Zeit zu beaufsichtigen.

10. Die Nutzung der Saunalandschaft ist Personen ab 10 Jahren gestattet. An den ausgewiesenen Familiensaunatagen, montags und samstags, ist die Altersbeschränkung aufgehoben.

11. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt zur Saunalandschaft nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet.

IV.Haftung

1. Jeder Benutzer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Garderobenschränke und Wertschließfächer (soweit benutzt) ordnungsgemäß zu verschließen. Für den Inhalt der Schränke haftet die Stadtwerke Goch Bäder GmbH nur in den Fällen, in denen sie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Beeinträchtigung des Inhalts zu vertreten hat.

2. Auf abgelegte Gegenstände hat der Besucher selbst zu achten und die Haftung zu übernehmen.

3. Der Besucher ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/ Wertfaches und die Aufbewahrung des Chipbandes selbst verantwortlich. Für verlorene Chipbänder sind vor Aushändigung des Inhalts 10 € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Bei Verlust eines Chipbandes aus der Wasserlandschaft wird für Erwachsene eine Pauschale von 50 € fällig und für Kinder eine Pauschale von 15 €. Bei Verlust eines Chipbandes aus der Saunalandschaft wird eine Pauschale von 150€ fällig.

4. Die Besucher benutzen die Bade- und sonstige Einrichtungen, einschließlich der Spiel-, Sport- und Rutscheinrichtungen auf eigene Gefahr. Die Stadtwerke Goch Bäder GmbH haftet für Personen, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Stadtwerke Goch Bäder GmbH. Dies gilt auch hinsichtlich der auf den Einstellplätzen abgestellten Fahrzeuge.

5. Die ausgeschriebenen Verhaltensregeln zur Benutzung der Spiel-, Sport- und Rutscheinrichtungen sind zwingend einzuhalten. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

6. Unfälle oder erlittene Schäden sind unverzüglich unter Darlegung des Sachverhaltes und unter Angabe etwaiger Zeugen den Mitarbeitern der Stadtwerke Goch Bäder GmbH anzuzeigen.

V.Benutzung des Naturbadesees

1. Die Benutzung des Naturbadesees ist unter Beachtung der aufgezogenen Fahnen am Aufsichtsturm gestattet.

Blaue Fahne aufgezogen – Baden erlaubt
Rote Fahne aufgezogen – Baden verboten
VI.Besondere Einrichtungen

1. Für das Naturfreibad der Stadtwerke Goch Bäder GmbH, gelten zusätzlich gesonderte Nutzungsordnungen.

Stadtwerke Goch Bäder GmbH
C. Marks

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Stellplatzordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Stellplatzordnung.

Herzlich Willkommen auf dem Reisemobilstellplatz der Stadtwerke Goch Bäder GmbH am Freizeitbad GochNess (Kranenburger Straße 20, 47574 Goch).

Wir bitten Sie nachfolgende AGB / Stellplatzordnung zu beachten. Diese sind Bestandteil Ihres Aufenthaltes:

  1. Geltungsbereich
    Diese Geschäftsbedingungen / Stellplatzordnung regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Nutzerin oder dem Nutzer (nachfolgend „Nutzerin“ genannt) der Wohnmobilstellplätze am Freizeitbad GochNess (Kranenburger Straße 20, 47574 Goch) (nachfolgend Stellplatz genannt) und der Stadtwerke Goch Bäder GmbH als Betreiberin (nachfolgend „Betreiberin“ genannt). Die vertraglichen Leistungen der Stadtwerke Goch Bäder GmbH werden jeweils für den Nutzungszeitraum erbracht.
  2. Abgrenzung der Nutzung
    a)Die in diesen AGB erwähnten Stellplätzen werden zum vorübergehenden Abstellen von Wohnmobilen für touristische Zwecke und damit auch zum vorübergehenden Aufenthalt der damit reisenden Personen ausgewiesen. Nicht zugelassen sind deshalb insbesondere Wohnwagen, Wohnanhänger, PKW, Motorräder, Reisebusse, Verkaufsmobile und -anhänger.
    b)Wohnmobile dürfen nur abgestellt werden, wenn sie über geeignete Möglichkeiten verfügen, Abfall, Abwasser und Fäkalien im Fahrzeug zu halten.
  3. Vertragsschluss
    a) Der Vertrag zwischen der Nutzerin und der Betreiberin über die Nutzung des Stellplatzes kommt bei Abstellen des Wohnmobils zustande.
    b) Der Wohnmobilstellplatz ist kostenpflichtig.
    c) Als Nachweis für die Entrichtung der Gebühr ist ein Parkschein an der Kasse des Freizeitbad GochNess zu lösen, welcher zum Abstellen des Wohnmobils berechtigt. Die Stellplatzgebühr ist nach der Anreise und dem Abstellen des Fahrzeuges zu entrichten. Das Ticket muss gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe des Wohnmobils hinterlegt werden.
    d) Die Nutzungsdauer der ausgewiesenen Stellplätze für Wohnmobile beträgt maximal 7 Tage. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer kann auf Anfrage im Freizeitbad GochNess vereinbart werden.
    e) Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und Anhänger werden auf Kosten der Nutzerin bzw. der Halterin oder des Halters abgeschleppt.
  4. Vertragsbeendigung
    a) Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Stellplatz geräumt, in sauberem und ursprünglichem Zustand zu hinterlassen. Kommt die Nutzerin trotz Aufforderung durch die Betreiberin oder einem von Ihr beauftragten Dritten dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Betreiberin berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der Nutzerin oder des Nutzers wiederherzustellen.
    b) Die Betreiberin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Stellplatz ganz oder in Teilen infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden der Nutzerin bereits gezahlte Nutzungsentgelte für den nicht nutzbaren Zeitraum erstattet. Für diesen Fall berechtigte Auszahlungen werden an der Kasse des Freizeitbades GochNess erstattet. Weitergehende Ansprüche der Nutzerin gegenüber der Betreiberin bestehen nicht.
    c) Die Betreiberin ist jederzeit zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Nutzerin durch ihr Verhalten nachhaltig gegen die AGB verstößt.
  5. Zahlungsbedingungen
    a) Für das Abstellen von Wohnmobilen auf dem Stellplatz erhebt die Betreiberin je angefangene 24h und Wohnmobil ein Nutzungsentgelt in Höhe von 10,00 Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das gesamte Nutzungsentgelt ist für die gewählte Aufenthaltsdauer an dem Kassenautomat im Voraus zu entrichten. Eine Rückerstattung für ein zu viel entrichtetes Entgelt erfolgt nicht. Entgeltschuldner sind die Halterin oder der Halter bzw. die Nutzerin des Wohnmobils.
    b)Bei einem Verstoß gegen die Zahlungsbedingungen dieser AGB kann die Entgeltschuldnerin mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 Euro je Nutzungstag belegt werden. Die Überwachung der Entgeltentrichtung und Einforderung einer möglichen Vertragsstrafe erfolgt über die Betreiberin des Wohnmobilstellplatzes oder eines von ihr beauftragten Dritten.
    c) Zum Nachweis der Entrichtung des Nutzungsentgeltes ist der Beleg des Kassenautomaten gut sichtbar und leserlich hinter die Windschutzscheibe des Wohnmobils zu legen. Sofern der Beleg nicht hinterlegt wird oder nicht lesbar ist, kann die Nutzerin bzw. die Halterin mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 Euro je Nutzungstag belegt werden.
  6. Ver- und Entsorgung
    a) Das Entgelt für die Stromversorgung wird nach Verbrauch je Stellplatz abgerechnet. Es beträgt 0,50 Euro je kWh und ist der jeweiligen Ladesäule im Voraus zu entrichten.
    b) Das Entgelt für die Frischwasserversorgung wird nach Verbrauch je Stellplatz abgerechnet. Es beträgtJe 8 – 10 Liter = 0,10 €
    Je 80 – 100 Liter = 1,00€und ist am Kassenautomaten im Voraus zu entrichten. Ein evtl. Guthaben wird nicht erstattet.
    c) Die Entgelte beinhalten die Nutzung der Ver- und Entsorgungsanlagen, sowie der aufgestellten Abfallbehälter. Es besteht kein Anspruch auf ganzjährige Nutzung bzw. jederzeitige Funktion der Anlagen.
  7. Tierhaltung
    Hunde oder sonstige Haustiere sind außerhalb der Fahrzeuge auf dem Stellplatz stets an der Leine zu halten. Es ist Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde, die unter die Kampfhundeverordnung fallen, sind nicht erlaubt. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind eigenständig und sofort zu beseitigen.
  8. Grillen und offenes Feuer
    Offenes Feuer und Grillen mit Holzkohle oder anderen Brennmaterialien sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Grillen ist nur mit Elektro- und Gasgrillgeräten erlaubt. Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscherpflicht seitens der Nutzer!
  9. Gewerbliche Nutzung
    Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem gesamten Stellplatzareal oder in den Fahrzeugen ist untersagt. Auf schriftliche Anfrage erfolgt im Einzelfall eine Genehmigung durch die Betreiberin.
  10. Allgemeine Nutzungsregeln
    a) Jede Nutzerin hat ihren Stellplatz sauber zu halten und zu hinterlassen, Lärmbelästigungen (u.a. unnötig langes laufen des Motors, unangemessen Musiklautstärke) sind zu vermeiden. Auf gegenseitige Rücksichtnahme ist zu achten, besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr.
    b) Das Abstellen der Fahrzeuge hat auf den gekennzeichneten Stellen zu erfolgen. Die Parkeinbuchtungen sind zu beachten. Das Parken außerhalb der Stellplätze ist untersagt.
    c) Das Entleeren der Chemie-Toilette aus dem Betrieb des Wohnmobils ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen. Die Entsorgung des Grauwassers ist auf diesem Stellplatz nicht möglich.
    d) Der Winterdienst (Räumen und Streuen) auf dem Stellplatz ist eingeschränkt.
    e) Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle im Zusammenhang mit der Nutzung sowie Beschädigungen an der Platzeinrichtung haftet die Halterin bzw. die Nutzerin des Wohnmobils.
    f) Die Nutzerin stellt die Betreiberin frei von Entschädigungsansprüchen für Schäden, die im Rahmen der Platzbenutzung entstehen.
    g) Nicht erlaubt sind:
  • Das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen.
  • Das Absetzen und Stehenlassen von Wohnkabinen.
  • Das Freihalten von Stellplätzen (Reservierung).
  • Das Entsorgen von Fäkalien außerhalb der vorhandenen Fäkalienentsorgunsstation.
  • Das Verunreinigen des Platzes und seiner Umgebung.
  • Das Entsorgen von Hausmüll.
  • Das Lagern von freistehenden Gasflaschen am Wohnmobil.
  1. Hausrecht
    Die Betreiberin sowie von Ihr beauftragte Dritte üben das Hausrecht auf dem gesamten Stellplatzgelände aus. Die Nutzerinnen hat den Anweisungen der Personen unverzüglich Folge zu leisten. Diese überwachen die Einhaltung der AGB. Widerrechtliche abgestellte Fahrzeuge und Anhänger können von der Betreiberin oder von Ihr beauftragte Dritte auf Kosten der Halterin oder des Halters abgeschleppt werden.
  2. Haftung
    a)Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiberin haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder der Störung der Strom- oder Trinkwasserversorgungsanlage der Nutzerin oder Dritten entstehen. Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
    b) Die Nutzerin haftet gegenüber der Betreiberin für sämtliche, auch durch im Nutzungskreis befindliche Dritte wie Kinder oder Besucher verursachte Schäden an der Platzeinrichtung, soweit sie ihr Verschulden nicht widerlegen kann.
    c) Im Bedarfsfalle kann das Stellplatzgelände vorübergehend eingeschränkt oder vollständig seitens der Betreiberin zur anderweitigen Nutzung belegt werden. Dies wird rechtzeitig im Voraus öffentlich (durch Aushang) bekanntgemacht.
    d) Die Betreiberin haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin. Insbesondere haftet die Betreiberin nicht für Lärmbelästigung durch Dritte. Ferner haftet die Betreiberin nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der auf dem Platz befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, sofern eine gesetzliche Haftung der Betreiberin hierfür existiert.
  3. Sonstiges
    a) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Goch.
    b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Freizeitbad GochNess
Kranenburger Str. 20
47574 Goch

Tel: 0 28 27 – 92 00 – 0
Fax: 0 28 27 – 92 00 93
E – Mail: gochness-anfrage@online.de