Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Goch Bäder GmbH

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des GochNess einschließlich des Eingangs und den Außenanlagen. Den Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten. Mit dem Lösen der Eintrittskarte (Chipband) erkennt jeder Benutzer die AGB sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Regelungen an.

I. Allgemeines

Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung der Bade- und sonstiger Einrichtungen sowie für Schäden, die in Folge der Nichteinhaltung der AGB entstanden sind, ist der Benutzer gegenüber der Stadtwerke Goch Bäder GmbH schadenersatzpflichtig. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Goch Bäder GmbH sind ermächtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen. Sie üben gegenüber allen Benutzern das Hausrecht aus und sind befugt, Personen, die gegen die AGB oder die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Regelungen verstoßen, vorübergehend oder dauernd von der Benutzung der Bade- und sonstigen Einrichtungen auszuschließen. Das Eintrittsentgelt wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

1. Dem Benutzer ist aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme, zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung der hygienischen Vorschriften Nachfolgendes verboten:

– die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten und Fernsehgeräten, es sei denn, die Benutzung erfolgt in einer Weise, dass andere Benutzer sich nicht gestört fühlen;
– die Benutzung von Geräten mit Kamerafunktion, elektronische Lesegeräte ohne Kamerafunktion dürfen nach Freigabe durch einen Mitarbeiter verwendet werden;
– das Rauchen sowie der Gebrauch einer E-Zigarette im gesamten Gebäude und im Außenbereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen. Im Freibadbereich ist das Rauchen gestattet;
– das Mitbringen von Tieren;
– das Mitbringen von Behältern aus Glas und Porzellan;
– das Einspringen, das Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Becken;
– das Spielen mit Bällen, soweit andere Benutzer und die Bade- und sonstige Einrichtungen gefährdet sind;
– das Benutzen von Schlauchbooten und Matratzen sowie das Schwimmen mit Flossen (ausgenommen der Natursee);
– die Nutzung eines Tauchautomaten, Ausnahmen sind durch Absprache mit dem Schwimmmeister möglich.

2. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur auf der Galerie der Wasserlandschaft und im Bereich des Foyers verzehrt werden.

3. Die gewerbliche Betätigung Dritter in den Einrichtungen des GochNess, auch das Erteilen von Schwimmunterricht, ist nur mit Genehmigung und nach besonderer Vereinbarung mit der Stadtwerke Goch Bäder GmbH gestattet.

4. Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.

5. Fundgegenstände sind an die Mitarbeiter der Stadtwerke Goch Bäder GmbH abzugeben. Sie werden 7 Tage bei der Stadtwerke Goch Bäder GmbH aufbewahrt. Höherwertige Gegenstände werden an das Fundamt der Stadt Goch weitergeleitet, geringwertige Gegenstände zwei Monate bei der Stadtwerke Goch Bäder GmbH gelagert.

6. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

II.Öffnungszeiten und Eintrittspreise

1. Die Öffnungszeiten der Bade- und sonstiger Einrichtungen sind durch Aushang im Eingangs-bereich öffentlich bekannt gegeben. Die Bade- und Saunazeit endet 15 Minuten vor Betriebsschluss.

2. Die Eintrittspreise der Bade- und sonstiger Einrichtungen sind durch Aushang im Foyerbereich sowie durch Auslage öffentlich bekannt gegeben.

3. Die Stadtwerke Goch Bäder GmbH kann die Benutzung der Bade- und sonstiger Einrichtungen ganz oder teilweise, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veran-staltungen einschränken, ohne dass Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

4. Die Aufenthaltszeit in den Bade- und sonstigen Einrichtungen beginnt und endet mit dem Durchschreiten der Drehkreuzanlage. Bei Überschreiten der Aufenthaltszeit besteht Nachzahlungspflicht.

5. Die Eintrittskarten (Chipband) sind während der Benutzung aufzubewahren und den Mitarbeitern der Stadtwerke Goch Bäder GmbH auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.

6. Für das Lösen eines ermäßigten Eintrittspreises ist ein Berechtigungsausweis vorzulegen. Kommt der Benutzer dieser Aufforderung nicht nach, ist der reguläre Eintrittspreis zu entrichten.

III.Nutzung

1. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden, das Tragen von Unterwäsche ist nicht gestattet.

2. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mit dem Verlassen der Umkleide in Richtung Bad, beginnt der Barfußbereich.

3. Die Benutzung der Sprunganlage und der Kletterwand ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen und Klettern geschieht auf eigene Gefahr. Es ist darauf zu achten, dass der Sprung- und Fallbereich frei ist. Die Sprunganlage und die Kletterwand sind nur einzeln zu betreten.

4. Die Rutsche ist nur entsprechend der aushängenden Beschilderung zu benutzen. Der Sicher-heitsabstand muss eingehalten werden und das Landebecken ist sofort zu verlassen.

5. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Das Personal ist befugt diese frei zu räumen.

7. Die Benutzung der Bade- und sonstigen Einrichtungen kann untersagt werden, wenn im Einzelfall Grund zu der Annahme besteht, dass die betreffende Person die geltende Hausordnung nicht einhalten und damit den ungestörten Ablauf des Betriebes stören wird.

8. Von der Benutzung ausgeschlossen sind insbesondere:
· Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol) stehen,
· Personen mit ansteckenden Krankheiten,
· Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen u.ä.
· Geistig behinderten Personen, sowie Personen, die an Krampf- oder Ohnmachtsanfällen leiden, ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson und unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses gestattet, nach welchem die Benutzung der Bade- und sonstigen Einrichtungen sowohl für die Person, als auch für die übrigen Benutzer keine Gefahr darstellt.

9. Kindern unter 7 Jahren, sowie Gästen unter 14 Jahren, die nicht im Besitz des Jugendschwimm-abzeichen Bronze sind, ist die Benutzung der Bade- und sonstiger Einrichtungen nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson über 16 Jahren gestattet. Sie sind von dem Verantwortlichen zu jeder Zeit zu beaufsichtigen.

10. Die Nutzung der Saunalandschaft ist Personen ab 10 Jahren gestattet. An den ausgewiesenen Familiensaunatagen, montags und samstags, ist die Altersbeschränkung aufgehoben.

11. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt zur Saunalandschaft nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet.

IV.Haftung

1. Jeder Benutzer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Garderobenschränke und Wertschließfächer (soweit benutzt) ordnungsgemäß zu verschließen. Für den Inhalt der Schränke haftet die Stadtwerke Goch Bäder GmbH nur in den Fällen, in denen sie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Beeinträchtigung des Inhalts zu vertreten hat.

2. Auf abgelegte Gegenstände hat der Besucher selbst zu achten und die Haftung zu übernehmen.

3. Der Besucher ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/ Wertfaches und die Aufbewahrung des Chipbandes selbst verantwortlich. Für verlorene Chipbänder sind vor Aushändigung des Inhalts 10 € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Bei Verlust eines Chipbandes aus der Wasserlandschaft wird für Erwachsene eine Pauschale von 50 € fällig und für Kinder eine Pauschale von 15 €. Bei Verlust eines Chipbandes aus der Saunalandschaft wird eine Pauschale von 150€ fällig.

4. Die Besucher benutzen die Bade- und sonstige Einrichtungen, einschließlich der Spiel-, Sport- und Rutscheinrichtungen auf eigene Gefahr. Die Stadtwerke Goch Bäder GmbH haftet für Personen, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Stadtwerke Goch Bäder GmbH. Dies gilt auch hinsichtlich der auf den Einstellplätzen abgestellten Fahrzeuge.

5. Die ausgeschriebenen Verhaltensregeln zur Benutzung der Spiel-, Sport- und Rutscheinrichtungen sind zwingend einzuhalten. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

6. Unfälle oder erlittene Schäden sind unverzüglich unter Darlegung des Sachverhaltes und unter Angabe etwaiger Zeugen den Mitarbeitern der Stadtwerke Goch Bäder GmbH anzuzeigen.

V.Benutzung des Naturbadesees

1. Die Benutzung des Naturbadesees ist unter Beachtung der aufgezogenen Fahnen am Aufsichtsturm gestattet.

Blaue Fahne aufgezogen – Baden erlaubt
Rote Fahne aufgezogen – Baden verboten
VI.Besondere Einrichtungen

1. Für das Naturfreibad der Stadtwerke Goch Bäder GmbH, gelten zusätzlich gesonderte Nutzungsordnungen.

Stadtwerke Goch Bäder GmbH
C. Marks

Freizeitbad GochNess
Kranenburger Str. 20
47574 Goch

Tel: 0 28 27 – 92 00 – 0
Fax: 0 28 27 – 92 00 93
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